Krankenkasse

Während der Schwangerschaft bezahlt die Grundversicherung Ihrer Krankenkasse 6 Schwangerschaftskontrollen.

Für die Geburtsvorbereitungskurse werden mindestens CHF 150 durch die Grundversicherung übernommen.

Beim ersten Kind, nach einem Kaiserschnitt, bei Zwillingen oder einer Frühgeburt übernimmt die Grundversicherung der Krankenkasse 16 Hausbesuche während den ersten 56 Lebenstagen Ihres Neugeborenen.

Ab dem 2. Kind und mehr werden 10 Hausbesuche während den ersten 56 Lebenstagen Ihres Neugeborenen übernommen.

Bei einer medizinischen Indikation sind mit einem ärztlichen Rezept auch mehr Hausbesuche möglich.

Das Kantonale Pikettgeld von CHF 125 wird Ihnen direkt von der Hebamme in Rechnung gestellt. Bei einer ambulanten Geburt übernimmt der Kanton das Pikettgeld.

Wenn Sie über eine entsprechende Zusatzversicherung verfügen, übernimmt die Krankenkasse weitere Leistungen, wie z.B. Akupunktur, Alternativmedizin, etc.

Nehmen Sie hierzu Kontakt mit Ihrer Kasse auf um den Leistungsumfang zu besprechen.